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Steuerfreie Grenze für Werbegeschenke in Estland: jetzt 21 Euro

13.08.2025

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Steuerhinweis: Die in diesem Artikel genannten Steuerregeln sind estnische Regeln und gelten für in Estland registrierte Unternehmen. In Estland ist ein Werbegeschenk an Kunden oder Partner bis 21 € ohne MwSt. einkommensteuerfrei; darüber wird der gesamte Wert besteuert (22/78). Für die Umsatzsteuer gilt eine separate Grenze von 10 €. In Deutschland und anderen Ländern gelten andere Regeln – prüfen Sie diese bei Ihrer Steuerbehörde (Bundeszentralamt für Steuern) oder Ihrem Steuerberater. Estnische Regeln: EMTA.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die einkommensteuerfreie Grenze für Werbegeschenke in Estland nicht mehr bei 10 Euro, sondern bei 21 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Damit können estnische Unternehmen Kunden und Geschäftspartnern hochwertigere Produkte mit Logo schenken, ohne Einkommensteuer zu zahlen. Zugleich wurde klarer geregelt, wie verschiedene Werbegeschenke – auch Schnittblumen und Topfpflanzen – besteuert werden. Im Folgenden erklären wir anhand von Beispielen, wie die 21-Euro-Grenze in der Praxis funktioniert.

Was gilt nach estnischen Regeln als Werbegeschenk?

Der Grundbegriff der Werbung stammt aus dem estnischen Werbegesetz (RT I 2008, 15, 108): Inhalt, Gestaltung und Darstellungsweise einer Werbung müssen so beschaffen sein, dass die Öffentlichkeit bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit erkennt, dass es sich um Werbung handelt. Ein Werbegeschenk ist demnach eine zu Werbezwecken überlassene Ware oder Dienstleistung – typischerweise ein Produkt mit dem Logo Ihres Unternehmens.

Ein Werbegeschenk unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn sein Wert ohne Mehrwertsteuer höchstens 21 Euro beträgt. Die Grenze gilt sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch für nicht umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.

Sonderfälle: Schnittblumen und Topfpflanzen

Die Kosten für Schnittblumen, die Geschäftspartnern einschließlich Kunden geschenkt werden, sind betriebliche Aufwendungen und werden nicht als Geschenk besteuert. Die Übergabe von Schnittblumen begründet unabhängig von ihrem Preis auch keinen Umsatz im Sinne des estnischen Umsatzsteuergesetzes (die Vorsteuer aus dem Einkauf kann dennoch wie üblich abgezogen werden). Für Schnittblumen muss die 21-Euro-Grenze daher nicht beachtet werden.

Eine Topfpflanze, die einem Partner zu Werbezwecken überreicht wird und ohne Mehrwertsteuer höchstens 21 Euro kostet, ist als Werbegeschenk einkommensteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nicht an, wenn ihr Wert ohne Mehrwertsteuer höchstens 10 Euro beträgt. Übersteigt der Wert 10 Euro ohne Mehrwertsteuer und wurde beim Einkauf die Vorsteuer abgezogen, ist das Geschenk umsatzsteuerpflichtig.

Die 21-Euro-Grenze gilt pro Gegenstand – oder pro Set

Die Grenze für Werbegeschenke wird für jeden geschenkten Gegenstand gesondert berechnet. Erhält ein Partner beispielsweise einmal eine Topfpflanze und ein anderes Mal separat eine Pralinenschachtel, gilt die Grenze für jedes Geschenk einzeln.

Besteht ein Geschenk aus mehreren Gegenständen, gilt die Grenze für das gesamte Set. Erhält ein Partner gleichzeitig eine Topfpflanze, eine Flasche Wein und Schokolade, werden die Anschaffungskosten addiert.

Übersteigen die gesamten Anschaffungskosten die Grenze von 21 Euro (ohne Mehrwertsteuer), wird das gesamte Geschenk (Anschaffungskosten einschließlich Mehrwertsteuer) mit dem Satz 22/78 einkommensteuerpflichtig (Erklärung TSD, Anlage 5, Code 5000). Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Lieferung von Waren, die der Umsatzsteuer unterliegt; die Bemessungsgrundlage richtet sich nach § 12 Abs. 3 des estnischen Umsatzsteuergesetzes.

Logodruck, Transport und Verpackung

Die Kosten für den Logodruck auf einem Werbegeschenk sind betriebliche Aufwendungen und werden nicht als Teil des Geschenks besteuert. Dasselbe gilt für Transport-, Porto- und Verpackungskosten: Es handelt sich um betriebliche Aufwendungen (die Vorsteuer aus diesen Rechnungen ist abziehbar), die nicht als Geschenk besteuert werden, da sie den Geldwert des Geschenks für den Empfänger nicht erhöhen.

Beispiele: Tasse mit Logo unter und über der Grenze

Beispiel 1: Werbegeschenk unter 21 Euro

Ein Unternehmen kauft Tassen als Werbegeschenke für seine Kunden und lässt sein Logo darauf drucken. Die Tasse kostet 19,87 Euro ohne Mehrwertsteuer, die Werbekosten (Logodruck) betragen 1,68 Euro ohne Mehrwertsteuer. Obwohl das Unternehmen insgesamt 21,55 Euro pro Tasse ausgibt, ist das Geschenk einkommensteuerfrei: Der Wert der Tasse ohne Mehrwertsteuer liegt unter 21 Euro, und die Druckkosten von 1,68 Euro werden nicht hinzugerechnet, weil das Logo den Geldwert der Tasse für den Empfänger nicht erhöht.

Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen muss jedoch beachten: Überlässt es einem Kunden unentgeltlich Waren, deren Bemessungsgrundlage (Preis ohne Mehrwertsteuer) 10 Euro übersteigt, und wurde beim Einkauf die Vorsteuer abgezogen, entsteht ein steuerpflichtiger Umsatz. Die Bemessungsgrundlage wird nach § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes anhand der Anschaffungskosten derselben oder gleichartiger Waren bzw. hilfsweise der Selbstkosten zum Zeitpunkt der Übergabe ermittelt. Im Beispiel zahlte das Unternehmen für eine bedruckte Tasse 21,55 Euro ohne Mehrwertsteuer – das ist ihre Bemessungsgrundlage –, sodass 5,17 Euro Umsatzsteuer anfallen (24 % von 21,55). Es kann also Fälle geben, in denen ein Geschenk umsatzsteuerpflichtig ist, obwohl es einkommensteuerfrei bleibt.

Beispiel 2: Werbegeschenk über 21 Euro

Ein Unternehmen kauft Tassen als Werbegeschenke für seine Kunden und lässt sein Logo darauf drucken. Die Tasse kostet 21,13 Euro ohne Mehrwertsteuer, der Logodruck 1,68 Euro ohne Mehrwertsteuer. Das Geschenk ist in Anlage 5 zum Marktwert zu erklären: 21,13 + 5,07 (Mehrwertsteuer) = 26,20 Euro. Die Werbekosten von 1,68 Euro sind betriebliche Aufwendungen und nicht einkommensteuerpflichtig.

Ist das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, entsteht durch die unentgeltliche Übergabe der Tasse an den Kunden ein steuerpflichtiger Umsatz. Hier zahlte das Unternehmen 22,81 Euro ohne Mehrwertsteuer pro Tasse – das ist die Bemessungsgrundlage –, sodass 5,47 Euro Umsatzsteuer anfallen (24 % von 22,81).

So wählen Sie Geschenke innerhalb der Grenze

Am einfachsten bleiben Sie im Rahmen der Regeln, wenn Produkt und Veredelung gemeinsam geplant werden. Praktische Tassen und andere Trinkgefäße oder kleine Werbegeschenke liegen oft deutlich unter 21 Euro, und das Logo lässt sich per Siebdruck oder Tampondruck aufbringen. Geschenke in verschiedenen Preisklassen finden Sie in unserem Sortiment.

Quelle: Estnisches Steuer- und Zollamt – Werbegeschenke (auf Estnisch).

Logotrade ist Mitglied der internationalen Werbeartikel-Netzwerke PSI und ASI sowie der Estnischen Industrie- und Handelskammer.

Sie suchen Werbegeschenke in Pärnu oder anderswo in Estland? Sehen Sie sich unsere Referenzen und unseren Blog an oder kontaktieren Sie unsere Berater.

Autor: Anti Saluneem

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